Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel & Restaurant Kastanienhof
Inh. Ines Biebel – Lützner Str. 116 – 04420 Markranstädt / Quesitz
Stand 01.01.2021
§1
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer seitens des Gastes bestellt und durch das Gasthaus zugesagt wurde.
§2
Wenn der Gast von der verbindlichen Buchung zurücktritt, so hat der Beherbergungsbetrieb nach dem Gesetz grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nicht-Inanspruchnahme der Leistung erspart wird. Der Gastwirt ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gasthaus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Gasthaus die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Gasthauses pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind erst nach Rückbest.tigung des Gasthauses wirksam! Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers berechnen wir dem Gast wie folgt: Einzelreservierungen bei Stornierung bis 30 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung bei Stornierung bis 15 Tage vor Anreise 30 % des vereinbarten Preises bei Stornierung bis 5 Tage vor Anreise 50 % des vereinbarten Preises spätere Stornierung oder bei Nichtanreise 80 % des vereinbarten Preises Diese Vereinbarungen basieren auf Empfehlungen des DEHOGA und des IHA, sowie der einschlägigen Rechtsprechung/ Beherbergungsverträge.
§3
Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung von Zimmern, dem Gast bzw. der Gruppe eine mindestens gleichwertige Unterkunft zu vermitteln. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
§4
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr (oder nach vorheriger Absprache) zur Verfügung.
§5
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Gastwirt das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
§6
Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
§7
Alle genannten Preise basieren auf dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Die Leistungen sind direkt bei Abreise bar zahlbar. Rechnungsstellungen als Debitor bedürfen einer besonderen vorherigen Vereinbarung.
§8
Rechnungen des Gasthauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gasthaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
§9
Das Gasthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
§10
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotel & Restaurant Kastanienhof. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gelten bei Ansprüchen des Gastwirtes gegenüber dem Gast die gesetzlichen Regelungen.